• Kontrollierter Luftraum
  • IFR- und VFR-Verkehr erlaubt
  • Flugverkehrskontrollfreigabe für IFR erforderlich
  • IFR-Verkehr wird zu anderem IFR-Verkehr gestaffelt
  • Verkehrsinformationen über VFR-Verkehr werden jeglichem Flugverkehr soweit möglich erteilt
  • In Deutschland grundlegend ab 2500 ft über Grund, um Kontrollzonen kann er abgesenkt werden
  • Höchstgeschwindigkeit 250 kt unter FL100 am Tag.