Luftraumklassifizierung und Flugsicherungsbetriebsdienste

Ein einführender Artikel zum deutschen Luftraum-System findet sich im Abschnitt Piloten-Grundwissen.

Lufträume dienen zur Vorstaffelung und Sicherung der unterschiedlichen Flugregeln und Flugbewegungen zueinander. Der Unterschied von einem kontrollierten zu einem unkontrollierten Luftraum besteht darin, dass in einem kontrollierten Luftraum Flugverkehrskontrolldienst (Air traffic control service) angeboten wird, im unkontrollierten Luftraum hingegen nicht. Über die Pflicht, als VFR-Flieger mit einem Lotsen in Kontakt zu stehen, sagt diese Klassifizierung nichts aus.

Der Zusatz (HX) bedeutet, dass ein Luftraum temporär aktiv ist, etwa nach Flugbetrieb oder nach festgelegten Betriebszeiten.

Die Lufträume A, B und F kommen in Deutschland nicht vor. Daher sind sie hier nicht näher erläutert.

Alle Informationen auf einen Blick finden sich in folgenden Artikeln:


Andere Luftraumgebilde:

Luftraumklasse zugelassene Flüge Umfang der Dienste Staffelung durch die Flugsicherung
C kontrollierter Luftraum IFR, VFR  Flugverkehrskontrolle, Verkehrsinformation VFR zu VFR IFR von IFR
IFR von VFR
VFR von IFR
D kontrollierter Luftraum
IFR Flugverkehrskontrolle, Verkehrsinformationen über VFR IFR von IFR
VFR Verkehrsinformationen VFR zu IFR Ausweichempfehlungen VFR zu VFR entfällt
E kontrollierter Luftraum
IFR Flugverkehrskontrolle, Verkehrsinformationen über VFR IFR von IFR
VFR Verkehrsinformationen soweit möglich entfällt
G unkontrollierter Luftraum IFR*, VFR Fluginformationsdienst entfällt
*In Deutschland ist IFR-Verkehr aus Sicherheitsgründen nur auf veröffentlichen Prozeduren im Luftraum Golf erlaubt.
Für die Luftraumaufteilung in Deutschland gibt es die ICAO-Karte.


Flugbedingungen
Luftraum Flugregel Geschwindigkeit Hörbereitschaft Flugverkehrskontrollfreigabe
C IFR nicht vorgeschrieben dauernd erforderlich
VFR 250 KIAS unterhalb FL100
D IFR, VFR 250 KIAS unterhalb FL100 dauernd erforderlich
E IFR 250 KIAS unterhalb FL100 dauernd erforderlich
VFR nur nachts nicht erforderlich
G IFR 250 KIAS unterhalb FL100 dauernd erforderlich
VFR nur nachts nicht erforderlich

Wetterminima für Sichtflüge (visual meteorological conditions, VMC)

Liegt eine dieser Mindestbedingungen nicht vor, ist in Kontrollzonen nur noch SVFR (innerhalb der dafür festgelegten Bedingungen) möglich.
Höhenband Luftraum Flugsicht Wolkenabstand
auf und über FL100 alle 8 km horizontal 1,5 km
vertikal 1000ft
über 3000ft* bis FL99 alle 5 km
GND-3000ft MSL
(oder 1000ft AGL, wenn dies höher ist)
(A) B C D E 5 km
G 5 km
IAS unter 141kt: 1,5 km
Heli: 800m
frei von Wolken
Erdsicht
In Kontrollzonen (CTRs) zusätzlich 5 km Bodensicht und HWU mind. 1500ft