(Abstände bei LVO)
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Bei einer [[Pistensichtweite]] (RVR) '''von 600 Metern oder weniger''', einer Hauptwolkenuntergrenze von '''weniger als 200 Fuß''' und / oder der '''METAR Angabe VV///''' müssen von Lotsenseite folgende low visibility operations angewandt werden:
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Bei einer [[Pistensichtweite]] (RVR) '''von 600 Metern oder weniger''', einer Hauptwolkenuntergrenze von '''weniger als 200 Fuß''' und / oder der '''METAR Angabe VV///''' (vertikale Sichtweite nicht messbar) müssen von Lotsenseite folgende low visibility operations angewandt werden:
 
*Per ATIS muss folgende Bemerkung ausgestrahlt werden: "LOW-VISIBILITY PROCEDURES IN OPERATION, CAT II AND III AVAILABLE"
 
*Per ATIS muss folgende Bemerkung ausgestrahlt werden: "LOW-VISIBILITY PROCEDURES IN OPERATION, CAT II AND III AVAILABLE"
 
*Einem abfliegenden Luftfahrzeug muss mit der Sprechgruppe "Hold at CAT II holding point" das Halten in einem größeren Abstand von der Bahn angewiesen werden
 
*Einem abfliegenden Luftfahrzeug muss mit der Sprechgruppe "Hold at CAT II holding point" das Halten in einem größeren Abstand von der Bahn angewiesen werden
 
*Es wird bei anfliegendem Verkehr empfohlen, vergrößerte Abstände beim Führen zur Landung anzuwenden. Dies basiert auf der reduzierten Rollgeschwindigkeit beim Verlassen der Piste.
 
*Es wird bei anfliegendem Verkehr empfohlen, vergrößerte Abstände beim Führen zur Landung anzuwenden. Dies basiert auf der reduzierten Rollgeschwindigkeit beim Verlassen der Piste.
 
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'''Wichtig:''' Die Piste gilt erst als frei, sobald der entsprechende CAT II/III-Rollhalt verlassen wurde, was im IvAc / Aurora erkennbar sein muss. Alternativ reicht es, wenn der Pilot gemeldet hat, dass er frei vom CAT II/III-Rollhalt ist.
  
 
<blockquote>Aus Sicht des Lotsen bedeuten Low visibility operations also: Sowohl CAT II als auch CAT III werden flughafenseitig angeboten. Es gibt daher ATC-seitig keine Unterscheidung zwischen CAT II und CAT III mehr. Stattdessen ist es dem Piloten entsprechend der aktuellen RVR und Hauptwolkenuntergrenze selbst freigestellt, ob er CAT II oder CAT III anfliegt.</blockquote>
 
<blockquote>Aus Sicht des Lotsen bedeuten Low visibility operations also: Sowohl CAT II als auch CAT III werden flughafenseitig angeboten. Es gibt daher ATC-seitig keine Unterscheidung zwischen CAT II und CAT III mehr. Stattdessen ist es dem Piloten entsprechend der aktuellen RVR und Hauptwolkenuntergrenze selbst freigestellt, ob er CAT II oder CAT III anfliegt.</blockquote>

Aktuelle Version vom 13. November 2021, 17:44 Uhr

Je nach Sichtweite und Hauptwolkenuntergrenze gelten für Piloten unterschiedliche Grenzen für ihren Anflug, für den sie und ihr Flugzeug zugelassen sein müssen. Auf Lotsenseite müssen bei niedriger Sichtweite auch entsprechende Verfahren angewendet werden.

Man spricht dabei ganz Allgemein von Low Visibility Procedures. Sobald die entsprechenden Wetterminima unterschritten werden und diese Verfahren somit aktiv werden, spricht man von Low Visibility Operations.

Zu beachten ist, dass der Übergang in von CAT I auf Low Visibility Operations auf der Seite des Lotsen bei anderen Grenzwerten durchgeführt wird als auf Pilotenseite! Ein Flughafen wird also bei einer RVR von 550m bereits unter LVO arbeiten, während der Pilot noch mit einer CAT-I-Entscheidungshöhe landet. Für Piloten siehe auch: ILS-Anflug

[Bearbeiten] Low visibility operations

Bei einer Pistensichtweite (RVR) von 600 Metern oder weniger, einer Hauptwolkenuntergrenze von weniger als 200 Fuß und / oder der METAR Angabe VV/// (vertikale Sichtweite nicht messbar) müssen von Lotsenseite folgende low visibility operations angewandt werden:

  • Per ATIS muss folgende Bemerkung ausgestrahlt werden: "LOW-VISIBILITY PROCEDURES IN OPERATION, CAT II AND III AVAILABLE"
  • Einem abfliegenden Luftfahrzeug muss mit der Sprechgruppe "Hold at CAT II holding point" das Halten in einem größeren Abstand von der Bahn angewiesen werden
  • Es wird bei anfliegendem Verkehr empfohlen, vergrößerte Abstände beim Führen zur Landung anzuwenden. Dies basiert auf der reduzierten Rollgeschwindigkeit beim Verlassen der Piste.


Wichtig: Die Piste gilt erst als frei, sobald der entsprechende CAT II/III-Rollhalt verlassen wurde, was im IvAc / Aurora erkennbar sein muss. Alternativ reicht es, wenn der Pilot gemeldet hat, dass er frei vom CAT II/III-Rollhalt ist.

Aus Sicht des Lotsen bedeuten Low visibility operations also: Sowohl CAT II als auch CAT III werden flughafenseitig angeboten. Es gibt daher ATC-seitig keine Unterscheidung zwischen CAT II und CAT III mehr. Stattdessen ist es dem Piloten entsprechend der aktuellen RVR und Hauptwolkenuntergrenze selbst freigestellt, ob er CAT II oder CAT III anfliegt.

Mit der Freigabe für den Anflug muss jeweils die aktuelle Pistensichtweite übermittelt werden:

G: "Lufthansa 093, turn left heading 280, cleared ILS runway 25R, RVR 500 metres"

Kurz vor dem Erreichen des Outer Markers (alternativ: etwa 5NM) muss die RVR zusammen mit dem aktuellen Wind nochmals genannt werden. Natürlich kann dies auch zusammen mit der Landefreigabe geschehen:

G: "Lufthansa 093, RVR 500 metres, wind 250 degrees, 6 knots, runway 25R, cleared to land"

Es gibt lotsenseitig einige weitere Verfahren, die bei Erreichen der CAT-II-Bedingungen durchzuführen sind, (beispielsweise die passende Konfiguration der Flugplatzbeleuchtung), diese spielen auf IVAO jedoch keine Rolle.

Achtung: Eine Nennung der ILS-Kategorie bei der Freigabe für einen ILS-Anflug hat nicht zu erfolgen! Es heißt also weiterhin "cleared ILS" und nicht "cleared CAT II ILS". Das Verfahren legt der Pilot selbstständig fest!