• Kontrollierter Luftraum
  • IFR- und VFR-Verkehr erlaubt
  • Für VFR-Flüge gilt CVFR-Pflicht, außerdem unterhalb von FL100 eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 250 Knoten
  • Flugverkehrskontrollfreigabe erforderlich
  • IFR-Verkehr wird zu anderem IFR-Verkehr und zu VFR-Verkehr gestaffelt (Flugsicherungsdienst)
  • VFR-Verkehr erhält Verkehrsinformationen über anderen VFR-Verkehr (Flugverkehrsinformation)
  • In Deutschland in der Regel der komplette Luftraum ab FL 100 (in Alpennähe ab FL 130) bis FL 660
  • In der Nähe von Verkehrsflughäfen auch unterhalb von FL 100, jedoch oberhalb der jeweiligen Flugplatzkontrollzone