In der Sichtanflugkarte sind eine Menge Informationen für VFR-Piloten zusammengefasst; von allgemeinen Informationen, wie z.B. der Höhe des Airports oder wichtigen Frequenzen, über Bedarfs- und Pflichtmeldepunkte sowie der jeweiligen Ein- und Ausflugsstrecken dorthin, bis hin zu umgebenden Lufträumen ist hier alles in einer Karte übersichtlich zusammengestellt.

In diesem Beispiel beleuchten wir die Sichtanflugkarte des Airports EDDG - Münster/Osnabrück einmal näher.

Eine Sichtanflugkarte sieht typischerweise so aus Folgende Punkte haben wir einmal hervorgehboben
und gehen weiter unten genauer darauf ein
Sichtanflugkarte.gif Sichtanflugkarte-Erklaerung.gif


Was sehen wir nun auf dieser Karte? Wir haben die wichtigsten Punkte von 1 bis 11 nummeriert:

# Symbol Beschreibung
1 Elevation.gif AD ELEV = AeroDrome ELEVation gibt die Höhe des Airports in Fuß über dem Meeresspiegel an. In diesem Fall liegt Münster/Osnabrück auf 159ft MSL.
2 HighestObstacle.gif Dieses Symbol gibt das höchste Hindernis an. Es handelt sich hier z.B. um einen beleuchteten Fernsehturm, der insgesamt 991ft MSL hoch ist. Generell gilt: das höchste Hindernis wird auf Sichtanflugkarten immer deutlich gemacht: die Höhe ist fett gedruckt und eingerahmt.
3 Restrictions.gif Die Maximalhöhe für An- und Abflüge nach Münster/Osnabrück beträgt 2.000ft MSL. Diese Beschränkung gilt bis zum Ende, bzw. ab dem Anfang der An- oder Abflugstrecke (letzter Meldepunkt). Achtung: Mancherorts ist die Maximalhöhe für Anflüge anders als die für Abflüge oder es gibt sogar Einzelregelungen pro Strecke.
4 Airspace1.gif Die vertikale Ausdehnung der Kontrollzone und die Luftraumklasse (in Deutschland immer D(CTR)) werden in einer Box am Kontrollzonenrand angegeben. Gibt es keine Maximalhöhe für An- und Abflüge (s. Punkt 3) gilt für diese die Höhe der Kontrollzone. Die Kontrollzone von Münster/Osnabrück geht vom Boden (GND) bis 2500ft MSL.
5 Airspace2.gif Auch die vertikale Ausdehnung von unliegenden Lufträumen werden in der Karte dargestellt. Die Informationen sind gleich wie bei der Kontrollzone; in diesem Fall liegt über dieser ein Luftraum der Klasse D mit einer vertikalen Ausdehnung von 2500ft MSL bis 4500ft MSL. Achtung: Die Freigabe zum Ein- und Ausflug aus der Kontrollzone berechtigt nicht zum Durchflug der umliegenden Lufträume (in Deutschland Luftraum C und D). Achte deshalb auch ausserhalb der Kontrollzone auf Deine Höhe!
6 Pflichtmeldepunkt.gif Pflichtmeldepunkte müssen beim Überfliegen mit Höhenangabe gemeldet werden. Sollte eine Meldung zum Zeitpunkt des Überfluges nicht möglich, kann diese mit Zeitangabe später nachgeholt werden.
7 Bedarfsmeldepunkt.gif Bedarfsmeldepunkte müssen nur nach Aufforderung des Lotsen gemeldet werden. Die Meldung erfolgt analog zu Pflichtmeldepunkten.
8 AnAbflugStrecke.gif An- und Abflugstrecken sind verbindliche Flugwege zum Ein- und Ausflug aus der Kontrollzone. Diese orientieren sich entweder an terrestrischen Merkmalen (z.B. Flüsse oder Autobahnen) oder es sind Steuerkurse vorgeschrieben.
Es gibt zwei Arten von An- und Abflugstrecken: Die meisten haben ihren Ursprung an der Platzmitte und sind für alle Pisten verfügbar. Einige beginnen bzw. enden direkt an der Piste und stehen somit nur für diese zur Verfügung.LINK
9 Warteverfahren.gif Warteschleifen sind nicht immer veröffentlicht. Wenn sie, wie in diesem Fall, in der Karte eingezichnet sind, sind die Flugrichtung sowie die zu fliegenden Steuerkurse vorgegeben. Sie werden nach ihrer Lage zum Platz benannt, hier z.B. "Warteschleife Süd".Achtung: Eine Freigabe zum Einflug in die Kontrollzone berechtigt nicht zum Einflug in die Platzrunde. Wird keine Freigabe zum Einflug in die Platzrunde erteilt, ist in die Warteschleife einzufliegen.
10 Ueberflugverbot.gif Lärmempfindliche Bereiche sind auf der Karte schraffiert dargestellt. Diese müssen, wann immer möglich, umflogen werden.
11 Die Anmerkungen unten auf der Seite sind dringend zu beachten. An dieser Stelle wird ggf. auf lokale Besonderheiten hingewiesen.
Die genauen Flugverfahren, haben wir dir mit Sprechfunkbeispielen LINK genau erläutert.