(Minima)
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*2000ft über FL290 im CVSM-Luftraum
 
*2000ft über FL290 im CVSM-Luftraum
  
<blockquote class=warning>Zur Sektorgrenze (lateral und vertikal) ist ständig die '''Hälfte der Minima an Abstand''' (z.B. 2,5 nm über FL195) einzuhalten, um die Staffelung sektorübergreifend sicherzustellen. </blockquote>
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<blockquote class=warning>Zur Sektorgrenze (lateral und vertikal) ist ständig die '''Hälfte der Minima an Abstand''' (z.B. 2,5 nm über FL245) einzuhalten, um die Staffelung sektorübergreifend sicherzustellen. </blockquote>
  
 
== Wirbelschleppenstaffelung ==
 
== Wirbelschleppenstaffelung ==

Version vom 23. Dezember 2018, 16:17 Uhr

Dieser Artikel behandelt die Grundprinzipien von Staffelung. Welches Luftfahrzeug wo und wann zu staffeln ist, hängt auch von der Flugregel und der beflogenen Luftraumklasse ab. Zur Abhängigkeit zwischen Staffelung und Luftraum siehe Artikel Lufträume.

Die Staffelung ist der laterale und vertikale Abstand zwischen zwei Luftfahrzeugen. Es wird grundsätzlich zwischen Radar- und Wirbelschleppenstaffelung unterschieden. In diesem Artikel wird ausschließlich auf die lotsenseitige Staffelung eingegangen.

Falls auf eine Situation beide Staffelungsmethoden anwendbar sind, wird immer diejenige mit den größeren Abständen gewählt.

Inhaltsverzeichnis

Radarstaffelung

Die Radarstaffelung findet mit Ausnahme von Sonderflügen nach Sichtflugregeln nur im APP/CTR-Bereich Anwendung.

Die Radarstaffelung bezeichnet den Abstand zwischen zwei sich in der Luft befindenden Luftfahrzeugen, die über das Radar identifiziert sind. Dabei gibt es eine laterale und eine vertikale Komponente. Die Aufgabe des Lotsen ist es, Radarstaffelung so anzuwenden, dass der Abstand zwischen den Mittelpunkten der Standortanzeigen, welche die Positionen der jeweiligen Luftfahrzeuge darstellen, nie kleiner als das vorgeschriebene Minimum ist.

Minima

Lateral:

  • 3nm unter FL245 und
  • 5nm über FL245

Vertikal:

  • 1000ft unter FL290 und im RVSM-Luftraum
  • 2000ft über FL290 im CVSM-Luftraum
Zur Sektorgrenze (lateral und vertikal) ist ständig die Hälfte der Minima an Abstand (z.B. 2,5 nm über FL245) einzuhalten, um die Staffelung sektorübergreifend sicherzustellen.

Wirbelschleppenstaffelung

Die Wirbelschleppenstaffelung ist entsprechend der Staffelungsverpflichtung anzuwenden, wenn:

  • Ein Luftfahrzeug sich direkt hinter einem vorausfliegenden Luftfahrzeug in derselben Flughöhe oder weniger als 1000 Fuß darunter befindet
  • Ein Luftfahrzeug hinter einem anderen Luftfahrzeug an dessen 6 Uhr-Position in derselben Flughöhe oder weniger als 1000 Fuß darunter kreuzt
  • Beide Luftfahrzeuge dieselbe Piste oder Parallelpisten, die weniger als 760 m voneinander entfernt sind, benutzen
  • Parallele Pisten mit einem Abstand von 760 m oder mehr voneinander benutzt werden und der Flugweg des vorausfliegenden Luftfahrzeugs in der gleichen Höhe oder weniger als 1000 Fuß darunter durchflogen wird
  • Sich kreuzende Pisten benutzt werden, wobei der Flugweg des vorausfliegenden Luftfahrzeugs in der gleichen Höhe oder weniger als 1000 Fuß darunter durchflogen wird.

Zur Minderung der durch Wirbelschleppen verursachten Gefahren sind die nachstehenden Staffelungsmindestwerte anzuwenden.

Vorne Abstand Hinten
Super 6 NM Heavy
Super 7 NM Medium
Super 8 NM Light
Heavy 4 NM Heavy
Heavy 5 NM Medium
Heavy 6 NM Light
Medium 5 NM Light

Ist ein Fall nicht aufgeführt, so ist

  • im APP/CTR-Sektor die reguläre Radarstaffelung (s.o.) anzuwenden und
  • im TWR-Bereich eine Wirbelschleppenstaffelung von 3nm anzuwenden, sofern sie nach den oben genannten Bedingungen Anwendung findet. Verkehr, der in einer Platzrunde fliegt, gilt nicht zu anderem Verkehr auf den Pistengrundlinien des Flugplatzes gestaffelt. Siehe auch Artikel SVFR, Abschnitt Staffelung.
Bei uns (IVAO) gibt es keine Radarstaffelung im TWR-Bereich!


Die Staffelungsmindestwerte bei Wirbelschleppen basieren auf der Einteilung der Luftfahrzeuge in vier Kategorien, entsprechend der höchstzulässigen Startmasse:

Kategorie Gewicht Beispiel
L Light weniger als 7 Tonnen MTOW Metroliner, Cessna 402, Britten Norman Islander, Piper Navajo, Beech 99
M Medium 7 bis 136 Tonnen MTOW Boeing B737, Airbus A320, Fokker 70/100, BAe-146, Dash 8, ATR-72
H Heavy 136 Tonnen MTOW oder mehr Boeing B747, Airbus A340, McDonnell Douglas MD-11
J Super Airbus A380-800

Zusätzliche Regelungen

Die vorstehenden Wirbelschleppenstaffelungswerte sind nicht anzuwenden:

  • wenn sichergestellt ist, dass das folgende Luftfahrzeug den Bereich der Wirbelschleppen des Vorausfliegenden nicht durchkreuzt.
Das ist bspw. der Fall, wenn ein landendes Luftfahrzeug einem startenden auf die selbe Piste folgt.
  • wenn der Luftfahrzeugführer des nachfolgenden Luftfahrzeugs erklärt hat, dass er auf eine erhöhte Staffelung verzichtet und/oder das vorausfliegende Luftfahrzeug in Sicht hat und selbst für einen entsprechenden Abstand sorgt. Das Verfahren findet statt:
    • nur am Tag,
    • nur in Luftraum D oder E,
    • nur unter FL100,
    • nur während Steig- oder Sinkflug,
    • nur bis zu einem vorher festgelegten Punkt und
    • nur, wenn beide betroffene Luftfahrzeugführer dem Verfahren zustimmen.

Zwei erwähnenswerte Fakten noch zum Schluss:

  • Die beiden Muster Boeing 757-200 (B752) und Boeing 757-300 (B753) werden bei der Wirbelschleppenstaffelung als Heavy behandelt, obwohl sie unter der 136t-Grenze sind.
  • Der Airbus A380 wird oberhalb von FL100 als Heavy behandelt.