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Grundsätzliches

Als Towerlotse ist man für die Staffelung innerhalb der Kontrollzone sowie für die Staffelung von IFR-An- und Abflügen, welche sich auf der Frequenz befinden, verantwortlich.

Da jede Kontrollzone in Deutschland Luftraum Delta ist, bedeutet dies, dass wir folgenden Verkehr staffeln:
  • IFR zu IFR
  • IFR zu SVFR
  • IFR bekommt zu VFR Verkehr lediglich Verkehrsinformationen sowie ggf. Ausweichempfehlungen
  • VFR bekommt zu VFR und IFR Verkehr lediglich Verkehrsinformationen sowie ggf. Ausweichempfehlungen
Staffelungspflichtiger Verkehr muss im Tower-Bereich entweder mittels zeitbasierter Staffelung oder mittels Radarstaffelung voneinander gestaffelt werden. Vorweg sei gesagt: Auf IVAO hat jeder Towerlotse ein Radar zur Verfügung. Daher spielt die zeitbasierte Staffelung in den meisten Fällen keine Rolle. Der Vollständigkeit halber wird sie dennoch kurz erklärt.

Abflüge

Zeitbasierte Staffelung

Die ICAO sieht bei zeitbasierter Staffelung für Abflüge auf gleichen oder eng beieinander liegenden parallelen Pisten folgende Werte vor:

Grundstaffelungswerte:

  • 1 Minute für zwei Abflüge, die unmittelbar nach dem Start um mindestens 45° unterschiedliche Tracks haben
  • 2 Minuten auf gleicher Strecke, wenn der vorherige Abflug mindestens 40 Knoten schneller ist
  • 5 Minuten, wenn der zweite Abflug den ersten vertikal übersteigen soll

Der zweite Punkt gilt für uns bei IVAO als gegeben, solange es Luftfahrzeuge ähnlicher oder vergleichbarer Leistungen im frühen Steigflug sind. Der dritte Punkt kann bei IVAO vernachlässigt werden.

Wirbelschleppenstaffelung: 2 Minuten für eine „kleinere“ Wirbelschleppenkategorie als die vorausstartende (z.B. L hinter M) bzw. 3 Minuten, wenn der folgenden Verkehr eine verkürzte Runway (intersection departure) nutzt.

Radarstaffelung

Wie bei den Towern der DFS an den internationalen Plätzen haben wir bei IVAO auch im Tower ein Radargerät zur Verfügung. Dieses werden wir zur Staffelung auch verwenden, da die Radarstaffelung in der Regel schneller erreicht ist als zeitbasierte Staffelung.

Staffelungspflichtiger Verkehr wird daher im Tower-Bereich mit der Mindestradarstaffelung, das sind 3 NM lateral oder 1000ft vertikal gestaffelt. Im Falle von Wirbelschleppenstaffelung muss diese zwischen staffelungspflichtigem Verkehr natürlich zusätzlich angewandt werden. Eine detaillierte Erklärung zur Anwendung von Wirbelschleppenstaffelung sowie deren Mindestwerte finden sich unter Wirbelschleppenstaffelung im Artikel Staffelung Radar

Zwei staffelungspflichtige Abflüge dürfen daher so hintereinander starten, dass sie 3 Meilen Abstand haben, sobald der hintere Abflug in der Luft ist (Es sei denn, Wirbelschleppenstaffelung findet zusätzlich Anwendung.)

Man darf also dem hinteren Abflug schon eine Startfreigabe geben, bevor zwischen dem auf der Piste stehenden und dem bereits gestarteten LFZ 3 Meilen erreicht sind. Schließlich vergeht vom Aussprechen der Freigabe bis "airborne" auch noch etwas Zeit. Dabei sollte man jedoch immer auf die Performance der einzelnen Flieger achten: Eine B777 ist nach dem Abheben beispielsweise bereits deutlich schneller als eine Dash-8.

Insbesondere für Neueinsteiger empfehlen wir ein langsames Rantasten an solche Verfahren, da leicht unterschiedliche Performancewerte bereits eine Staffelungsunterschreitung zur Folge haben können. Lieber ein paar Sekunden länger warten und sich über schön gestaffelte Abflüge freuen.

Darüber hinaus sollten aufeinanderfolgende Abflüge, welche in die gleiche Richtung führen (insbesondere gleiche SIDs), mit mindestens 5 Meilen gestaffelt werden. Dies ist zwar keine Pflicht, aber dadurch macht man es dem Approach-Lotsen deutlich leichter.
Alternativ dazu bietet sich auch eine Durchmischung verschiedener SIDs bei direkt aufeinander folgenden Abflügen an, um die Arbeit auf Folgesektoren zu erleichtern und die Komplexität zu verringern.

Anflüge

Bei Anflügen gilt generell, sofern nicht lokal anders geregelt: Der Anfluglotse stellt sicher, dass die Arrivals bis zum Überfliegen der Landebahnschwelle gestaffelt sind und bleiben. Auch hier gilt als Minimum: 3 NM Radarstaffelung bzw. ggf. Wirbelschleppenstaffelung.

Nichtsdestotrotz ist der Towerlotse verpflichtet, die Staffelung auf dem Endanflug weiterhin zu beobachten und hat bei (drohender) Unterschreitung für geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung bzw. Erhaltung zu sorgen. Da im Endanflug Höhen- und Kursanweisungen logischerweise entfallen, kann der Tower also nur mithilfe von Geschwindigkeitsanweisungen eingreifen.
Zu beachten ist, dass die Geschwindigkeit im IVAC / Aurora die Groundspeed ist, Geschwindigkeitsanweisungen sich jedoch stets auf die Indicated Airspeed beziehen. Daher kann es helfen, sich vor einer Anweisung die IAS melden zu lassen. Diese kann nämlich je nach Wind signifikant von der Groundspeed abweichen.

Zudem müssen Geschwindigkeitsanweisungen dem Approach-Lotsen mitgeteilt werden, sofern sich ein LFZ knapp dahinter noch auf seiner Frequenz befindet, damit er dieses ggf. auch schon „anbremsen“ kann.

Die Staffelungsverpflichtung kann auch an die Piloten delegiert werden, dabei sind aber immer alle involvierten Lotsen zu informieren.

VFR-Verkehr

VFR-Flugbewegungen müssen in der D-CTR (mit Ausnahme von SVFR) in keiner Form gestaffelt werden (Aber: Verkehrsinformationen nicht vergessen!).

Nichtsdestotrotz muss im Falle von möglichen Wirbelschleppen immer eine Warnung „VORSICHT WIRBELSCHLEPPEN“ / „CAUTION WAKE TURBULENCE“ ausgesprochen werden, auch wenn eine explizite vorherige Verkehrsinformation mit Luftfahrzeugtyp erfolgt ist.

Dies gilt sowohl für Anflüge (z. B. „Number 2, follow mentioned traffic into final RWY 25L, caution wake turbulence“), als auch für Abflüge („Caution wake turbulence from just departed B737, wind, RWY 25L cleared for take-off“).

Dabei sollte beachtet werden, dass auch Touch And Gos und Low approaches als Abflüge gelten, sobald sie aufsetzen (Touch and Go) bzw. den Anfang der Piste überfliegen (Low approaches).

Flüge nach Sondersichtflugregeln können mittels Radar geführt und gestaffelt werden. Hier finden somit die üblichen Mindestwerte Anwendung. Diese Flüge müssen mit dem Approach-Lotsen koordiniert werden, da mitunter große Lücken generiert werden müssen.
Aus diesem Grund sind Sonder-VFR-Platzrunden in der Regel nur möglich, wenn erstens kein IFR-Verkehr zeitgleich startet oder landet und zweitens der Pilot den Platz während der gesamten Platzrunde auch sieht, was bei schlechtem Wetter aber oft nicht der Fall ist.

Geografische Staffelung

Lokal festgelegte Prozeduren können ein Unterschreiten der Radarstaffelungswerte zwischen einem Sonder-VFR-Flug und einem IFR-An-oder Abflug erlauben, sofern „geographische Staffelung“ sichergestellt ist. Dies kann erreicht werden, in dem sich der Sonder-VFR Flug in einem definierten Gebiet aufhält (z.B. jenseits eines Flusses, einer Stadt oder ähnlichem).

Auf IVAO muss dies explizit in den lokalen Prozeduren stehen.

Pistenstaffelung

Der nachfolgenden zwei Abschnitte erläutern die Pistenstaffelung und eine gekürzte, nicht vollständige Version der reduzierten Pistenstaffelung, welche nur noch bis zum 05.05.2021 angewendet werden darf. Für das neue Verfahren siehe Artikel Pistenstaffelung

Als grobe Faust formel gilt: Pro Piste darf nur eine Freigabe erteilt werden (Ausnahmen siehe weiter unten). Dies bedeutet konkret:

Startende Flugzeuge dürfen ihren Startlauf erst beginnen, wenn:

  • Der vorherige Start das Pistenende überflogen hat oder abgedreht ist und
  • Alle vorherigen Landungen frei von der Piste sind

Landende Flugzeuge dürfen die Schwelle erst überfliegen, wenn:

  • Der vorherige Start das Pistenende überflogen hat oder abgedreht ist und
  • Alle vorherigen Landungen frei von der Piste sind

„Frei von der Piste“ bedeutet auf IVAO: Entweder das LFZ hat den CAT I-Rollhalt (bzw. CAT III-Rollhalt bei Low visibility operations) überrollt, oder der Pilot hat gemeldet, dass er frei von der Piste ist, was durch den Speedvector in Richtung Taxiway bestätigt wird.

Auch das Kreuzen von Pisten oder Line-up auf einer Piste ist nicht erlaubt, wenn für die entsprechende Piste schon eine Start- oder Landefreigabe gegeben wurde.
Ausnahme: Es handelt sich bei einem Start um eine Intersection Departure und die Piste wird dahinter zum line-up genutzt.

Außerdem kann ein Lotse unter Umständen „multiple line-ups“ anweisen, also mehrere abfliegende LFZ aus verschiedenen Rollbahneinmündungen gleichzeitig auf die Piste stellen. Dazu müssen die Intersections einen Abstand von mindestens 500 Metern haben und dem hinteren LFZ muss explizit „Number two for departure“ gesagt werden.

Reduzierte Pistenstaffelung

Im echten Leben darf die oben erklärte Standard-Pistenstaffelung unter bestimmten Umständen reduziert werden. Dabei müssen allerdings sehr viele verschiedene Faktoren beachtet werden, daher gibt es innerhalb der deutschen IVAO-Division eine Art „vereinfachte reduzierte Pistenstaffelung“:

Startende Flugzeuge dürfen ihren Startlauf erst beginnen, wenn:

  • Der vorherige Start airborne ist und
  • Alle vorherigen Landungen frei von der Piste sind

Landende Flugzeuge dürfen die Schwelle erst überfliegen, wenn:

  • Der vorherige Start airborne ist und
  • Alle vorherigen Landungen frei von der Piste sind

Der vorherige Start muss also nicht zwangsläufig das Pistenende passiert haben oder abgedreht sein.
Die Bedingung „airborne“ ist erfüllt, wenn das LFZ den Transponder Mode Charlie aktiviert hat und eine positive Steigrate angezeigt wird. Sollte ein Pilot also das Einschalten des Mode Charlie vergessen, darf eine weitere Freigabe für diese Piste erst gegeben werden, wenn das LFZ das Pistenende überflogen hat oder abgedreht ist.

Wichtig ist, dass diese Werte sich als Mindestwerte verstehen:
Wenn eine C172 gerade airborne ist, sollte man selbstverständlich nicht sofort dahinter eine B777 dahinter rausschießen. Denn sobald zwei staffelungspflichtige Flieger in der Luft sind, muss wiederum Radarstaffelung gegeben sein. Hier muss also mit Sinn und Verstand gehandelt werden.